Die Steuerrechtsanwälte unserer Kanzlei bieten umfassende steuerrechtliche Beratung für öffentliche Einrichtungen und Verbände in Israel, denn gemäß den Ergänzungen 4 und 6 zum israelischen Gesetz für Gesellschaften und gemeinnützige Organisationen riskieren gemeinnützige Gesellschaften und Vereine bei unzureichender Beratung eine rechtswidrige Betätigung. Zudem sind sie fokussiert auf:
Unterstützung, Betreuung und Erstellung einer mündlichen Stellungnahme für Gesellschaften und gemeinnützige Organisationen;
Beratung der Mitglieder und Mitarbeiter von Gesellschaften und gemeinnützigen Organisationen (Betriebsleitung, Vorstand, Prüfungsausschuss, Innenrevision);
Tätigkeit als Mitglieder in Prüfungsausschüssen von Gesellschaften und gemeinnützigen Organisationen;
Eine steuerliche Beratung von öffentlichen Institutionen/gemeinnützigen Organisationen erfolgt in Israel auf vier Ebenen: (a) Erlangung von Steuerbefreiungsbescheiden für die Spender von öffentlichen Institutionen; (b) Steuerliche Planung hinsichtlich der Umsatzsteuer bei öffentlichen Institutionen und gemeinnützigen Organisationen; (c) Erlangung von Anerkennungsbescheiden für automatische Gehaltssteuerpunkte bei großen Institutionen, die ihre Arbeitnehmer dabei fördern, Spenden an bekannte Institutionen vorzunehmen; (d) Beratung zur Besteuerung von Immobilien.
Benötigen Sie mehr Informationen? Kontaktieren Sie uns hier, und wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.