Die Steuerrechtsanwälte unserer Kanzlei sind auf die beständige Rechtsberatung hinsichtlich der Besteuerung von Unternehmen nach israelischem Recht spezialisiert. Zudem sind sie fokussiert auf:
Besteuerung von Immobilienvermögen der Unternehmen;
Abwicklung von Liquidationen von Immobilien-Zweckgesellschaften;
Steuerplanung unter Berücksichtigung verschiedener gesellschaftsrechtlicher Strukturmodelle bei Gesellschaftsgründungen entsprechend israelischem Steuerrecht;
Vertretung in diversen Steuerbescheidsverfahren vor den israelischen Steuerbehörden (Immobiliensteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer);
Erlangung von Vorbescheiden und vorherige Klärung der Steuerpflicht des Mandanten mit den israelischen Steuerbehörden;
Kapitalertragsteuer nach israelischem Recht;
Abwicklung von Fusionen und Ausgliederungen;
Vertretung vor israelischen Gerichten (Einkommen- und Umsatzsteuer) sowie vor den Beschwerdeausschüssen (Gewinnbesteuerung);
Erstellung von Rechtsgutachten hinsichtlich israelischer Steuergesetze zu den oben genannten steuerrechtlichen Angelegenheiten;
Durchführung steuerrechtlicher Due Diligences im Falle der Übernahme eines israelischen Unternehmens.
Benötigen Sie mehr Informationen? Kontaktieren Sie uns hier, und wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.