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Neue Regelung der Bankenaufsicht in Deutschland
Künftig werden nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) die Aufgaben zwischen der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Bankenaufsicht klarer aufgeteilt:
So wird die Bundesbank für die laufende Überwachung der Kreditinstitute zuständig sein, was die Auswertung von Prüfungsberichten und Jahresabschlüssen beinhaltet.
Das BaFin hingegen wird für alle aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wie beispielsweise Erteilung und Entzug von Banklizenzen zuständig sein.
Eine Zusammenarbeit der beiden Institute erfolgt bei Entscheidungen über Auslegungsfragen und Beurteilungen zur Eigenmittelausstattung, zur Risikotragfähigkeit und zur Angemessenheit des Risikomanagements. Maßgeblich hierbei sind v.a. die Erkenntnisse und Bewertungen der Bundesbank, die diese im Rahmen ihrer laufenden Überwachungstätigkeit gewonnen hat.
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