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Plagiarius 2008 - Produktpiraterie
Seit nunmehr 32 Jahren wird der "Plagiarius" an die dreistesten Produktpiraten verliehen. Bereits die Preisstatue zeigt offen, worum es geht: ein schwarzer Zwerg mit einer goldenen Nase, wie sie sich die Plagiatoren verdienen, indem sie einfache Kopierarbeit leisten.
Es wird geschätzt, dass bereits jedes zehnte Produkt eine Fälschung oder eine Kopie ist. So wurden von den deutschen Zollbehörden 2006 gefälschte Waren im Wert von 1,2 Milliarden Euro beschlagnahmt. Davon kamen laut Statistik des Bundesfinanzministriums der Finanzen rund 40% der Waren allein aus China, weitere knapp 12% aus Hong Kong. Nachdem zunächst fast ausschließlich internationale Nobelmarken betroffen waren, sind nunmehr auch der Mittelstand und Gegenstände des Alltaglebens Opfer der Produktpiraterie.
Mit der Fertigung und dem Verkauf von Fälschungen und Kopien werden Vorschriften des Marken- und Wettbewerbsrechts verletzt, sowie Urheberrechte, Rechte an Geschmacksmustern, Patenten und sonstigen Rechten des geistigen Eigentums.
Ein rechtliches Vorgehen gegen Produktpiraterie, das Sicherung und Durchsetzung von Markenrechten und die Geltendmachung von Ansprüchen wie Unterlassung, Schadenersatz, Vernichtung, Beschlagnahme oder Auskunft bewirkt, ist dann am effektivesten, wenn bereits im Vorfeld Marken und Patente eingetragen worden sind und der Schutz national und international in Kraft getreten ist.
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