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Mit der Lizenz zum Tanzen. Wie kann ein Unternehmer in Israel einen Club oder eine neue Vergnügungsstätte eröffnen und dabei wirtschaftlich überleben?
Von Dana Gal-Bar. Aus: Business Building Magazin, Globes, Dezember 2005.
Wie kann ein Unternehmer in Israel einen Club oder eine neue Vergnügungsstätte eröffnen und dabei wirtschaftlich überleben?
Rechtsanwalt Dor Heskia, Tel Aviv, macht es ihm einfacher.
Die Club-Industrie oder die Club-Szene, wie sie von ihren Mitgliedern genannt wird ist, ein ziemlich großer Industriezweig, in dem viel Geld im Spiele ist. Es beginnt mit der Anmietung von Räumlichkeiten, über deren Design und Ausstattung, Sicherheitsdienste, Überwachungskameras, Catering, bis hin natürlich zu Musikanlagen und DJs.
Grobe Schätzungen gehen davon aus, dass Hunderttausende jedes Wochenende Clubs besuchen, die hohen Eintrittspreise bezahlen und Drinks bestellen. Das Ergebnis ist eine Industrie, in der es um Millionen von Schekel geht.
Zunächst scheint alles sehr einfach zu sein: Man muss ja nur den richtigen Ort finden, alle alten Kameraden aus der Armee dafür werben lassen, den zuverlässigsten seiner Freunde an die Kasse setzen und schöne junge Frauen als Tänzerinnen und Kellnerinnen einstellen. Die Wirklichkeit aber sieht anders aus, denn es gibt Gesetze und Bestimmungen, die zu beachten sind. Rechtsanwalt Dor Heskia von der Kanzlei Heskia-Hacmun in Tel Aviv, die einige der besten Clubs in Israel vertritt, wird uns in die Problematik einführen. Aber bitte denken Sie daran, dass diese Ratschläge eine Rechtsberatung nicht ersetzen können.
Stimmt es, dass die meisten Clubs in Israel und die Mehrzahl der Vergnügungsstätten in Israel ohne Genehmigung betrieben werden? Warum?
Es stimmt, dass israelische Clubs meist ohne Genehmigung anfangen zu arbeiten, und schließlich entweder eine solche erhalten oder geschlossen werden. Das Gewerbegenehmigungsverfahren in Israel im Allgemeinen und für Clubs und Vergnügungsstätten im Besonderen ist lang und mühsam. Esknüpft die Erteilung einer Genehmigung an strenge Voraussetzungen.
In der Club- und Vergnügungsindustrie gibt es zusätzliche und besondere Anforderungen an die Betreiber, die einem Club praktisch keine andere Möglichkeit lassen, als seine Tätigkeit ohne die erforderliche Genehmigung zu beginnen. Einen Club erst dann zu eröffnen, wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, macht wirtschaftlich keinen Sinn und ist zudem praktisch unmöglich. Die Clubs und Vergnügungsstätten in Israel verfahren üblicherweise so, dass sie bereits zu arbeiten beginnen und gleichzeitig das Genehmigungsverfahren einleiten.
Das heisst also, dass die Clubbetreiber gezwungen sind, sich rechtswidrig zu verhalten? Was kann man tun, um das Risiko rechtlicher und wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu minimieren? Beginnen wir mit den Vorbereitungen, die man treffen kann, bevor überhaupt Geld investiert wird.
Ganz klar sollte man zunächst frühzeitig überprüfen, ob das Vorhaben in einem Gebiet liegt, in dem Vergnügungsstätten überhaupt zulässig sind. Bevor die Räumlichkeiten angemietet und Verbindlichkeiten eingegangen werden, muss man auch herausfinden, ob das Vorhaben in einem Gebiet liegt, in dem ein 24-Stunden-Betrieb zulässig ist. Jede Gemeinde hat Spezialkarten, in denen diese Gebiete verzeichnet sind.Es ist daher wichtig, diese Gebiete ausfindig zu machen. Wenn man den geeigneten Ort gefunden hat, sollte man versuchen, eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde über die Gebietszuweisung zu erhalten. Denn in einer flächenmäßig großen Gemeinde wie Tel Aviv, die viele Bezirke hat, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass ein Bezirk keine Kenntnis von der Aktivität des anderen hat.
Ist es von Bedeutung, wo in Israel man das Etablissement eröffnen will? Gibt es die Möglichkeit, Unterstützung von der Stadtverwaltung zu erhalten?
Natürlich kann die Unterstützung von Schlüsselpersonen in der Stadtverwaltung, wie vom Bürgermeister, von Gemeinderäten oder Personen der Genehmigungsbehörden hilfreich sein. Vor allem weil die Befugnis, Einstellungsverfuügungen zu erlassen oder Verwaltungsverfahren einzuleiten, normalerweile im Ermessen der Behörde liegt, liegt sie meistens auch im eigenen Ermessen des Bürgermeisters.
Gibt es zwischen den Stadtverwaltungen Unterschiede in der Vorgehensweise? Gibt es Unterschiede zwischen den Stadtverwaltungen, inwieweit sich die Vorgehensweise von Bürgermeister und anderen Gemeindeämtern unterscheidet? Wo ist es am schwierigsten und wo ist es relativ einfach?
Es bestehen Unterschiede sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. In Haifa zum Beispiel hat Bürgermeister Yona Yahav erklärt, dass er Vergnügungsstätten und Clubs befürwortet. In der Praxis gibt es aber in Haifa große Schwierigkeiten, eine Genehmigung zu bekommen, hauptsächlich wegen der Polizei, die der Ansicht ist, dass die Clubs auch für Sicherheitsmaßnahmen zuständig seien und in der Lage sein müssten, mit Störern fertig zu werden, die die Clubs besuchen. Wenn das Problem auftaucht, besteht die in Haifa übliche Vorgehensweise darin, den Club zu schließen, und damit letztendlich den Betreiber zu bestrafen. In Jerusalem legt Bürgermeister Uri Lupolianski nicht gerade Begeisterung für Clubs und Vergnügungsstätten an den Tag, die Polizei aber stellt sich mit den Betreibern gut und lässt ihnen genügend Freiraum, um die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zu erhalten.
Der Club “Haoman 17“ in Jerusalem beispielsweise genießt wegen seiner Originalität und seines Alters eine einzigartige Stellung, und die Stadtverwaltung selbst nimmt seine Dienste in Anspruch und betrachtet ihn als eine einzigartige kulturelle Einrichtung. In Tel Aviv ist Elhanan Meshi der Verantwortliche für Gewerbegenehmigungen in der Stadtverwaltung. Er wird als wirtschaftsfreundlich betrachtet und setzt sich sehr dafür ein, den Clubs die Arbeit zu ermöglichen. Die Abteilung für Gewerbegenehmigungen kümmert sich um Tausende von Betrieben in Tel Aviv und versucht ihnen mit einstweiligen Genehmigungen zu helfen, selbst wenn das Probleme mit anderen Abteilungen in der Stadtverwaltung bedeuten sollte.
Gibt es eine Art Probezeit? Oder wird der Betrieb eines Clubs ohne Erlaubnis von vornherein als rechtswidrig angesehen? Gibt es zwingende Genehmigungen, die erlangt werden müssen, um einen Betrieb zu eröffnen?
Einen Club oder eine Vergnügungsstätte ohne Erlaubnis zu eröffnen, ist rechtswidrig. Übliche Praxis ist es aber, eine Probezeit einzuräumen, während welcher der Betrieb von verschiedenen Experten geprüft wird, die die Genehmigungen dann in Übereinstimmung mit ihren Ergebnissen ausstellen. Zwingend eingeholt werden müssen Genehmigungen von der Polizei, der Feuerwehr und einem unabhängigen Bauingenieur, der Belastungsprüfungen durchführen und Erklärungen zu standardmäßigen Förmlichkeiten der Gemeinde abgeben muss. Die Polizei und die Feuerwehr werden dazu aufgefordert, den Betrieb zu besuchen und zu untersuchen.Man sollte ihren Anweisungen Folge leisten. Ohne diese Genehmigungen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Betrieb geschlossen wird, und die Gerichte sich in aller Regel der Auffassung der Behörden anschließen werden. Neben diesen zwingenden Genehmigungen müssen noch zusätzliche Genehmigungen eingeholt werden, wie z.B. von der Verkehrsbehörde. Schließlich müssen weitere Bedingungen erfüllt werden, die die Stadtverwaltung nach mehreren Untersuchungen stellt, wie zu Gesundheits- und Umweltfragen.
Wie ist die Umweltbehörde im Genehmigungsverfahren für Clubs beteiligt? Sind die Clubs dafür verantwortlich, Sauberkeit und Lärmeinwirkung zu überwachen?
Die Lärmeinwirkungen sind hier das Hauptproblem. Das Absurde ist, dass solch eine Genehmigung nur eingeholt werden kann, nachdem der Club seinen Betrieb schon aufgenommen hat. Wir empfehlen, die Stellungnahme eines Akustikers einzuholen, der bestätigen kann, dass der Lärmpegel mit den Regelungen zur Vermeidung von Lärmbelästigungen übereinstimmt. Man einigt sich üblicherweise darauf, dass die Musik nur innerhalb des Gebäudes gespielt werden und der Lärm nicht außerhalb des Gebäudes zu hören sein darf.
Das ist nicht so folgenreich wie bei gastronomischen Betrieben, bei denen die Prüfer der Umweltbehörde den Betrieb sofort schließen dürfen.
Es stimmt, dass gastronomische Betriebe (Cafes, Restaurants, Buffets etc.) an zusätzliche Anforderungen gebunden sind, die erfüllt werden müssen, vor allem hinsichtlich der Küche, ihrer Größe und Reinigung. In Bezug auf Umweltbeeinträchtigungen sind gastronomische Betriebe z.B. in Tel Aviv die einzigen Betriebe, denen es erlaubt ist, Stühle und Tische auf den Gehwegen aufzustellen. Andere Betriebe liefen dabei Gefahr, Bußgelder bezahlen zu müssen. Viele Stadtverwaltungen haben besondere Ämter für diese Angelegenheiten, die die Betriebe dahingehend überwachen.
Was muss man hinsichtlich baurechtlicher Bestimmungen beachten, wenn man einen neuen Betrieb errichtet oder ein Gebäude renoviert? Ist es möglich, einen Betrieb von Anfang an für einen bestimmten Zweck neu zu errichten, oder sollte man für ein bestehendes Gebäude um eine Genehmigung zur anderweitigen Nutzung nachsuchen? Wie funktioniert das normalerweise?
Zunächst ist die Übereinstimmung mit baurechtlichen Bestimmungen Voraussetzung, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Normalerweise sollte man, um den Betrieb des Clubs zu ermöglichen, um eine Genehmigung zur anderweitigen Nutzung nachsuchen. Allerdings gibt es Gebäude mit einer Genehmigung zum Betrieb einer Vergnügungsstätte, so dass keine Notwendigkeit besteht, das lange und aufreibende Genehmigungsverfahren zur anderweitigen Nutzung durchzuführen, das man offensichtlich vermeiden will. Jedenfalls aber ist empfehlenswert, vor jedweder Aktivität eine offizielle Stellungnahme einzuholen. Das Genehmigungsverfahren für die vorgenannte anderweitige Nutzung ist ein Verfahren, das eine öffentliche Bekanntmachung, die Entrichtung von Gebühren, gegebenenfalls eines Erschließungsbeitragesund eine baurechtliche Genehmigung der örtlichen Behörde beinhaltet.
Man sollte den Antrag so früh wie möglich einreichen, da es sich um ein langes Verfahren handelt, das von Anhörungen und von den Stellungnahmen eines jeden abhängt, der von solch einer Genehmigung betroffen wird.
Welchen Rat würden Sie schließlich einem Investor oder Unternehmer erteilen, der an solch einem Abenteuer in Israel beteiligt ist?
Es tut mir leid sagen zu müssen, dass die israelische Bürokratie solche Abenteuer mit Leichtigkeit begraben kann, sogar noch bevor man irgendwelche konkreten Schritte unternommen hat. Dennoch ist es möglich. Man sollte ausreichend Geld bereitstellen, um die Ausstattung und die Errichtung zu finanzieren, den Betrieb zu eröffnen und zu unterhalten, um die Miete, die lokalen Abgaben und die noch ausstehenden Rechnungen zu bezahlen, noch ehe das Publikum zugelassen wird, sowie um den Cash Flow zu sichern. Auch wenn der Betrieb schon fertiggestellt ist, kann es sein, dass man immer noch auf die Genehmigung warten muss, was sehr lange dauern kann. Für “Haoman 17“ in Tel Aviv waren von der Ausfindigmachung des richtigen Grundstücks und bis alle Genehmigungen erfolgreich beantragt waren über 4 Jahre nötig.Man sollte also frühzeitig beginnen.
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