Israeli Law Firm: corporate, banking lawyers in Israel

Erbfall: Doppelbesteuerung von Bankguthaben im EU-Ausland 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) unter anderem die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, dass nach deutschem Steuerrecht die spanische Erbschaftssteuer nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden muss.

Nach § 21 Abs.1 ErbStG ist eine Anrechnung der spanischen Erbschaftsteuer ausgeschlossen, weil das in Spanien angelegte Kapitalvermögen einer zuletzt in Deutschland wohnhaften Erblasserin kein Auslandsvermögen im Sinn von § 21 Abs.2 ErbStG in Verbindung mit § 121 BewG darstellt. Dadurch könnte jedoch ein Verstoß gegen die durch Art. 73b Abs.1 EGV (jetzt: Art. 56 Abs.1 EG) geschützte Kapitalverkehrsfreiheit vorliegen.
Diese verbietet alle gegenwärtigen und künftigen Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten. Durch eine drohende Doppelbesteuerung EU-ausländischer Kapitalanlagen im Erbfall könnte ein Anleger jedoch davon abgehalten werden, sein Vermögen in einem anderen EU-Staat zu investieren.

BFH 16.01.2008, II R 45/05
BFH PM Nr.19 vom 27.02.2008
 

Startseite | Profil | Team | Fachgebiete | Neues & Presse | Kontakt Site Map | Links | Heskia-Hacmun Rechtsanwaltskanzlei © 2012